Kommando Spezialkräfte
Deutschlands militärische Spezialeinheit
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Kommando Spezialkräfte besteht in der Wahrnehmung von besonderen militärischen Aufträgen, die aufgrund von fehlenden
Spezialkenntnissen oder mangelnder Ausrüstung nicht von anderen Truppenteilen der Bundeswehr übernommen werden können.
Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Aufklären und Überwachen von wichtigen militärischen Zielen in Krisen- und Konfliktgebieten im Landes- und Bündnisverteidigungsfall, als auch bei Einsätzen im erweiterten Aufgabenspektrum. Ziel dieser Aufklärung ist die
Gewinnung von Schlüsselinformationen über Bewegungen großer Truppenteile, Infrastruktur und materielle und personelle Ressourcen des Gegners.
Unter diese Aufklärungsarbeit fallen auch Vorauskommandos die mögliche Einsatzgebiete erkunden und deren Ergebnisse als Grundlage für weitere Entscheidungen bezüglich deutscher Truppenverwendung genutzt werden.
- Schutz und Abwehr terroristischer Bedrohungen, verbunden mit Schutz eigener Kräfte und Einrichtungen in Krisengebieten um die eigene Operationsfreiheit sicherzustellen.
- Evakuierung und Rettung aus terroristischer und kriegsbedingter Bedrohung im Ausland. So z.B. Evakuierung bedrohter Staatsbürger und Befreiung von Gefangenen und Geiseln. Dies kann sowohl im nationalen Rahmen passieren als auch unter internationaler Führung
im Solidaritätsfall.
- Kampfeinsätze im gegnerischen Gebiet. Mögliche Szenarien wären die Aufklärung für die eigene Operationsführung, die Lähmung oder Zerstörung für den Gegner wichtiger Einsatzmittel, sowie Infrastruktur und andere Einrichtungen (Logistik, Verkehrs, Fernmeldewesen).
Außerdem weitreichende Feuerleitung in Zusammenarbeit mit anderen Truppenteile wie Luftwaffe und Artillerie. Außerdem könnten die Kommandosoldaten zur Befreiung bzw. Rettung deutscher oder verbündeter Soldaten herangezogen werden.
Die Aufgaben des KSK werden von der Bundeswehr offiziell etwa so umrissen:
Truppenteil des Heeres für die
Durchführung militärischer Operationen im Rahmen der Krisenvorbeugung und
-bewältigung, sowie im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Aus dem
erweiterten Aufgabenspektrum der Bundeswehr ergeben sich neuartige besondere
Aufgaben, die mit herkömmlichen Kräften nicht oder nicht ausreichend zu
erfüllen sind. Für diese Aufgaben sind Spezialkräfte erforderlich, die
reaktionsschnelle, gezielte Aktionen in Ergänzung oder anstelle des Einsatzes
herkömmlicher militärischer Kräfte zulassen. Die Einsätze von Spezialkräften
sind häufig militärpolitischer Natur und unterliegend daher höchster
politischer und militärischer Führung und Einflußnahme. Sie erfordern eine
enge Zusammenarbeit mit der Luftwaffe und Marine sowie anderen Ressorts. Zu
den sensitiven Aufgaben der Spezialkräfte bei Einsätzen außerhalb Deutschlands
können auch Rettung und Evakuierung deutscher Staatsbürger und/oder anderer
Personen aus terroristischer Bedrohung und besonderen Lagen gehören. Das
Kommando Spezialkräfte umfaßt insgesamt ca. 1000
Soldaten.
Die Einsätze des KSK sind verfassungsrechtlich zulässig, solange sie "im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" erfolgen. Dennoch
muss vor jedem Auslandeinsatz durch die Bundesregierung geprüft werden, ob ein Einsatz im Sinne des Verfassungsrechts und des Völkerrechts vertretbar ist.
Zu diesem muss die Bundesregierung, wie bei jedem Auslandeinsatz deutscher Truppen, die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen. Eine Umgehung dieser
Reihenfolge ist nur möglich wenn "Gefahr im Verzug ist". In einem solchen Fall, wenn die militärische Wehrfähigkeit oder die Bündnisfähigkeit gefährdet ist,
kann die Bundesregierung einen Einsatz ohne die Zustimmung des Bundestages beschließen. Selbstverständlich würde dieser in einem solchen Fall dennoch umgehend benachrichtigt
werden und könnte die Einsatztruppen wieder zurückbeordern.
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